Das Marktpreisprinzip: Schneller zum besten Marktpreis Immobilien verkaufen!

Das Marktpreisprinzip- Fair, transparent und sicher zum besten Immobilienpreis

Warum das Marktpreisprinziep?

Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre Immobilie verkaufen, ohne sich in hektische Bieterschlachten zu stürzen und ohne Angst, „unter Wert“ zu verkaufen. Genau das ermöglicht das Marktpreisprinzip. Es kombiniert die Vorteile klassischer Verkaufsmethoden mit einem einmaligen Gebotsverfahren und schafft so einen fairen Rahmen für Verkäufer und Käufer gleichermaßen.

 

Was ist das Marktpreisprinzip

Transparenz statt Preisspiralen

Jeder Interessent gibt genau ein Gebot ab, basierend auf seiner tatsächlichen Zahlungsbereitschaft. Es gibt keine mehrstufigen Bieterrunden oder künstliche Preissteigerungen.

Realistischer Mindestpreis

Der im Exposé genannte Wert ist das Mindestgebot. Ob Interessenten höher oder deutlich höher bieten, liegt ganz bei ihnen und ihren individuellen Vorstellungen.

Volle Entscheidungsfreiheit

Als Verkäufer sind Sie nicht verpflichtet, ein Gebot anzunehmen, das Ihnen nicht zusagt – ganz gleich, ob es über oder nur knapp über dem Mindestgebot liegt. Sie behalten jederzeit die Kontrolle.

 

Wie funktioniert das Verfahren?

1. Professionelle Wertermittlung

Wir analysieren Ihre Immobilie gründlich – inklusive Lage, Ausstattung und Vergleichspreisen – und legen einen realistischen Mindestgebotspreis fest. Dieser dient Käufern als Orientierung, verpflichtet Sie jedoch nicht zum Verkauf.

2. Einmaliges Gebot

Interessenten haben ausreichend Zeit (oft 6–8 Wochen), Unterlagen zu prüfen, Besichtigungen durchzuführen und ihre Finanzierung zu klären. Anschließend geben sie ein verbindliches Angebot ab – ohne Nachbesserungen oder Bieterrunden.

3. Prüfung & Entscheidung

Nach Ablauf der Frist prüfen wir alle Gebote und Bonitätsnachweise. Als Verkäufer entscheiden Sie frei, ob und an wen Sie verkaufen möchten – ohne Verkaufszwang.

4. Begleitung bis zum Notar

Kommt ein Verkauf zustande, begleiten wir beide Parteien fachkundig bis zum Notartermin. So stellen wir eine reibungslose Abwicklung sicher.

 

Warum das Marktpreisprinzip?

Unverfälschtes Bild vom Marktwert

Durch die einmalige Gebotsabgabe zeigt sich, was Interessenten wirklich zu zahlen bereit sind. Keine taktischen Gebotsrunden, sondern ein ehrliches Ergebnis.

Stressfreie Atmosphäre

Käufer haben genug Zeit für Finanzierung und Objektprüfung; Verkäufer müssen sich nicht auf unzählige Verhandlungsschritte einlassen. Beide profitieren von einem strukturierten Ablauf.

Keine Verkaufsverpflichtung

Niemand ist gezwungen, zum Mindestgebotspreis zu verkaufen. Sie können nach den eingegangenen Geboten neu entscheiden, ob Sie den Verkauf abschließen möchten.

Individuelle Werteinschätzung

Neben objektiven Kriterien wie Lage, Zustand oder Energieeffizienz zählt auch die persönliche Wertschätzung der Käufer. In Zeiten, in denen Emotionen den Immobilienkauf mitbestimmen, kann dies den besten Preis für Sie erzielen.

 

Vorteile für Verkäufer

  • Authentische Marktreaktion: Verbindliche Gebote zeigen, wie der Markt Ihre Immobilie wirklich einschätzt.
  • Volle Kontrolle: Sie entscheiden, ob Sie verkaufen möchten – und wenn ja, zu welchem Gebot.
  • Keine „verschenkten“ Werte: Durch den Mindestpreis und das einmalige Gebot haben Käufer Anreiz, ihr wirklich bestes Angebot abzugeben.

 

Vorteile für Käufer

  • Fairness & Klarheit: Kein Bieterchaos, keine plötzlichen Preissprünge – nur ein Gebot, das in Ruhe kalkuliert werden kann.
  • Ausreichend Zeit: Mehrere Wochen für Besichtigungen, Gutachten und Finanzierungsbestätigung.
  • Realistische Chancengleichheit: Faktoren wie Bonität und Finanzierungsnachweis spielen ebenfalls eine Rolle. Nicht immer gewinnt nur das höchste Gebot.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich ein Angebot annehmen, das über dem Mindestgebot liegt?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet zu verkaufen. Wenn Ihnen kein Gebot zusagt, können Sie den Verkauf vertagen oder erneut versuchen.

Kann ein Käufer sein Gebot nachträglich ändern?

Nein, genau diese Verbindlichkeit macht das Marktpreisprinzip fair und berechenbar.

Wie lange läuft die Gebotsfrist?

In der Regel 6–8 Wochen, damit Käufer genug Zeit für eine solide Finanzierung haben.

Ist eine Finanzierungsbestätigung Pflicht?

Für Käufer ist sie sehr zu empfehlen, da sie die Glaubwürdigkeit steigert und die Erfolgschancen deutlich erhöht.

Geeignet für besondere Objekte?

Ja, gerade Immobilien mit speziellem Charme oder Sanierungsbedarf profitieren davon, dass individuelle Vorlieben in das Gebot einfließen.

 

 

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